Mietbedingungen

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Allgemeine Mietbedingungen

Präambel

Die Christian & Jens-Uwe Uhlich Grundstücks GbR (Vermieterin), Am Norderfeld 9 a, 18347 Ostseebad Wustrow vermietet auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen die Ferienwohnungen in den Ferienhäusern „An`nt Noorderfeld“, Am Norderfeld 9 a, 18347 Ostseebad Wustrow und „strandheim“, Strandstraße 18, 18347 Ostseebad Wustrow (Mietobjekt) an Gäste (Mieter).

  • § 1 Leistungen

Mit dem Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Mieter gegenüber der Vermieterin einen Anspruch auf Erfüllung aller im Vertrag genannten Leistungen, soweit in der Reservierungsbestätigung keine abweichenden Regelungen mit aufgenommen wurden.

  • § 2 Reservierung/ Buchung/ Zahlung

(1) Mit Bestätigung des Beherbergungsangebotes der Vermieterin durch den Mieter (per Telefax oder E-Mail ist ausreichend) sowie dem Eingang der mit dem Buchungsangebot geltend gemachten Anzahlung in Höhe von 20 % auf den Gesamtpreis auf dem Geschäftskonto der Vermieterin, wird der Beherbergungsvertrag mit dem Mieter geschlossen und für den entsprechenden Zeitraum verbindlich gebucht. Bis dahin hält die Vermieterin das Mietobjekt für den Mieter für den im Buchungsangebot angegebenen Zeitraum unverbindlich reserviert.

(2) Nach fruchtlosem Ablauf der Reservierungsfrist ist die Vermieterin berechtigt, das Mietobjekt anderweitig anzubieten.

(3) Der Restbetrag in Höhe von 80 % ist bis spätestens 14 Tage vor Anreise des Mieters auf das im Beherbergungsangebot angegebene Geschäftskonto der Vermieterin zu überweisen.

(4) Die Kurtaxe ist im Beherbergungspreis nicht mit enthalten und wird gesondert erhoben. Anmeldeformulare und Kurkarte sind über die Kurverwaltung oder der Vermieterin erhältlich. Für den Fall, dass der Mieter die Kurtaxe direkt an die Kurverwaltung abgeführt hat, ist er verpflichtet, die entsprechende Zahlung gegenüber der Vermieterin auf deren Anforderung nachzuweisen.

  • § 3 Rechte und Pflichten

(1) Mit Abschluss des Beherbergungsvertrages erwirbt der Mieter einen Anspruch auf Erfüllung der im Beherbergungsvertrag enthaltenen Leistungen und Bedingungen, insbesondere auch im Hinblick auf Anzahl und Alter (Kind oder Erwachsener) der gemeldeten Personen. Abweichungen hiervon, wie z. B. Belegungen mit mehreren Personen, sind nur in Abstimmung mit der Vermieterin möglich. Ein Anspruch des Mieters hierauf besteht nicht.

(2) Im Falle der Nichterfüllung des Vertrages durch die Vermieterin, namentlich bei Nichtbereitstellung des Mietobjektes, ist der Mieter berechtigt, Ansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen gegenüber der Vermieterin geltend zu machen. Dies gilt nicht für den Fall höherer Gewalt, für die eine Versicherung nicht besteht (wie z. B. Flut und Überschwemmung) und für den die Vermieterin nicht haftet.

(3) Im Falle der Nichtinanspruchnahme des Mietobjektes und unterbliebener vorheriger Stornierung, bleibt der Mieter zur Zahlung des gesamten Beherbergungspreises verpflichtet. Die Möglichkeit einer anteiligen Erstattung im Falle einer anderweitigen Vermietung des Mietobjektes bei Nichtinanspruchnahme durch den Mieter bleibt hiervon unberührt. Die Vermieterin ist bemüht, im Falle der Nichtinanspruchnahme des Mietobjektes durch den Mieter für eine anderweitige Vermietung zu sorgen.

(4) Die unter Absatz 3 genannten Bedingungen gelten entsprechend für den Fall einer vorzeitigen Abreise durch den Mieter.

(5) Die Vermieterin ist verpflichtet, das Mietobjekt dem Mieter am Tag der Anreise in der Zeit zwischen 16.00 Uhr und 18.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Am Abreisetag ist das Mietobjekt durch den Mieter bis spätestens 10.00 Uhr an die Vermieterin zu übergeben. Abweichungen hiervon sind möglich, bedürfen jedoch der vorherigen Absprache mit der Vermieterin.

  • § 4 Rücktritt/ Stornierung

(1) Der Mieter ist berechtigt, vom Beherbergungsvertrag mit der Vermieterin zurückzutreten. Der Rücktritt hat schriftlich gegenüber der Vermieterin zu erfolgen (per Telefax oder E-Mail ist ausreichend). Für den Zeitpunkt der Wirksamkeit des Rücktritts kommt es auf den Zugang der Erklärung bei der Vermieterin und der Möglichkeit deren Kenntnisnahme hiervon an.

(2) Im Fall des Rücktritts erhält der Mieter den von ihm gezahlten Beherbergungspreis auf das von ihm benannte Konto durch die Vermieterin nach nachfolgenden Sätzen erstattet.

Zugang und Kenntnisnahme vom Rücktritt:

– bis 31. Tag vor Anreisetermin = 80 % des gesamten Beherbergungspreises

– bis 21. Tag vor Anreisetermin = 50 % des gesamten Beherbergungspreises

– bis 11. Tag vor Anreisetermin = 30 % des gesamten Beherbergungspreises

– bis 2. Tag vor Anreisetermin = 20 % des gesamten Beherbergungspreises.

  • § 5 Haftung

Der Mieter ist verpflichtet, dass Mietobjekt sowie alle ihm durch die Vermieterin zur Verfügung gestellten Gegenstände pfleglich zu behandeln. Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Schäden, die während seines Aufenthaltes am Mietobjekt oder an den Einrichtungsgegenständen entstehen bzw. von ihm entdeckt werden, unverzüglich der Vermieterin anzuzeigen. Für Schäden, die der Mieter während seines Aufenthaltes verursacht hat, haftet er der Vermieterin gegenüber auf  Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen.

  • § 6 Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus dem Beherbergungsvertrag ist ausschließlich das Amtsgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk das Mietobjekt belegen ist. Danach ist das Amtsgericht Stralsund ausschließlich zuständig.

  • § 7 Nebenabreden, Salvatorische Klausel

Abweichungen und Nebenabreden von den vorgenannten Bedingungen sind möglich, bedürfen jedoch der Schriftform. Im Übrigen gelten – sofern in den vorgenannten Bedingungen nichts Abweichendes geregelt ist – die gesetzlichen Bestimmungen. Sollte eine der Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. In diesem Fall soll anstelle der unwirksamen Bedingungen, eine wirksame Bedingung treten, die dem Ziel der unwirksamen Bedingungen weitestgehend gerecht wird.

 

Ostseebad Wustrow, 01.01.2021

 

Christian & Jens-Uwe Uhlich Grundstücks GbR, Am Norderfeld 9A, 18347 Ostseebad Wustrow